Sie haben eine Vorladung der Polizei oder Post von der Staatsanwaltschaft bekommen? Äußern Sie sich nicht zum Vorwurf, bevor Sie anwaltlichen Rat eingeholt haben. Als Rechtsanwalt in Sindelfingen übernehme ich die Strafverteidigung für Mandantinnen und Mandanten aus Sindelfingen, Darmsheim, Maichingen und der Umgebung.
Wobei ich Ihnen im Strafrecht helfe
- Vorladung und Vernehmung durch die Polizei
- Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft
- Durchsuchung und Beschlagnahme
- Strafbefehl: fristgerechter Einspruch
- Gerichtsverhandlung, zum Beispiel vor dem Amtsgericht Böblingen
Ihre Rechte im Ermittlungsverfahren
- Sie dürfen schweigen. Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.
- Sie dürfen jederzeit anwaltlichen Beistand hinzuziehen, auch schon vor einer Vernehmung.
- Zu einer Vernehmung bei der Polizei müssen Sie als Beschuldigte oder Beschuldigter in der Regel nicht erscheinen. Eine Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts ist etwas anderes. Melden Sie sich in diesem Fall bitte sofort bei mir.
- Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig.
Häufige Fragen
Was soll ich nach einer Vorladung der Polizei tun?
Machen Sie noch keine Aussage und schicken Sie mir die Vorladung. Als Ihr Verteidiger beantrage ich Akteneinsicht. Danach entscheiden wir gemeinsam, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist.
Was soll ich bei einer Durchsuchung tun?
Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Machen Sie keine Angaben zur Sache und melden Sie sich so schnell wie möglich bei mir. Stellen Sie immer klar, dass Sie mit der Durchsuchung nicht einverstanden sind, aber keinen Widerstand leisten werden.
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Wählen Sie online einen freien Termin. Läuft bereits eine Frist, nennen Sie sie bitte in Ihrer Anfrage oder melden Sie sich direkt bei mir.
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