Eine Behörde oder Versicherung hat Ihre Leistung abgelehnt oder gekürzt? Als Rechtsanwalt in Sindelfingen helfe ich Ihnen, Ihre Rechte im Sozialrecht durchzusetzen. Ich berate Mandantinnen und Mandanten aus Sindelfingen, Darmsheim, Maichingen und der Umgebung.
Wobei ich Ihnen im Sozialrecht helfe
- Rente: Erwerbsminderungsrente und Rehabilitation
- Krankenversicherung: Krankengeld, abgelehnte Behandlungen und Hilfsmittel
- Pflege: Einstufung in einen Pflegegrad
- Behinderung: Grad der Behinderung und Schwerbehindertenausweis
- Jobcenter und Agentur für Arbeit: Grundsicherung und Arbeitslosengeld
- Unfallversicherung: Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Bescheid erhalten? Achten Sie auf die Frist
Gegen einen Bescheid können Sie in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Wird der Widerspruch zurückgewiesen, folgt meist die Klage beim Sozialgericht, in der Regel ebenfalls innerhalb eines Monats. Wer in Sindelfingen wohnt, klagt in der Regel beim Sozialgericht Stuttgart. Melden Sie sich bitte frühzeitig und bringen Sie den Bescheid mit, damit keine Frist versäumt wird.
Was kostet das?
Versicherte und Leistungsempfänger zahlen vor den Sozialgerichten in der Regel keine Gerichtskosten. Bei geringem Einkommen kann die Beratungshilfe die anwaltliche Beratung abdecken. Sie zahlen dann einmalig höchstens 15 Euro.
Häufige Fragen
Muss ich in die Kanzlei kommen?
Nein. Wir können uns in meiner Kanzlei in Sindelfingen treffen oder online sprechen. Samstags ist auch ein Hausbesuch möglich, falls Sie nicht mobil sind oder einen Besuch unter der Woche nicht einrichten können.
Welche Unterlagen soll ich mitbringen?
Am besten den Bescheid, gegen den Sie vorgehen möchten, und Ihren bisherigen Schriftwechsel mit der Behörde oder Versicherung.
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