Jeder verdient es Gerechtigkeit zu erfahren.

Sie haben ein rechtliches Problem, aber wenig Geld? Dann müssen Sie trotzdem nicht auf anwaltliche Hilfe verzichten. Ich berate und vertrete Sie auch über die staatliche Beratungshilfe. Sie zahlen dafür einmalig höchstens 15 Euro, die übrigen Kosten übernimmt die Staatskasse. Ich bin in Sindelfingen für Sie da und berate Menschen aus Sindelfingen, Böblingen und der ganzen Region.

Was ist Beratungshilfe?

Beratungshilfe ist eine Unterstützung des Staates nach dem Beratungshilfegesetz. Sie soll sicherstellen, dass jede und jeder die eigenen Rechte wahrnehmen kann, unabhängig vom Geldbeutel. Sie gilt für rechtliche Fragen außerhalb eines Gerichtsverfahrens, zum Beispiel wenn:

  • Sie wissen möchten, ob eine Kündigung, eine Mieterhöhung oder eine Forderung rechtens ist,
  • Sie einen Bescheid vom Jobcenter, von der Familienkasse oder von der Rentenversicherung erhalten haben und Widerspruch einlegen möchten,
  • Sie ein anwaltliches Schreiben an Ihren Vermieter, Ihren Arbeitgeber oder einen Vertragspartner brauchen.

Zur Beratungshilfe gehört die Beratung. Wenn Sie Ihre Angelegenheit danach nicht selbst regeln können, gehört auch die Vertretung dazu, etwa durch Schreiben an die Gegenseite oder an eine Behörde.

Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, gibt es stattdessen Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe. Auch dazu berate ich Sie gern.

So kommen Sie zur Beratung: zwei Wege

Weg 1: Erst zum Amtsgericht, dann mit dem Beratungshilfeschein zu mir

Sie beantragen beim Amtsgericht Ihres Wohnorts einen Beratungshilfeschein. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Berechtigungsschein für Ihre konkrete Angelegenheit. Mit diesem Schein kommen Sie zu mir. Ihr Vorteil: Sie wissen schon vorher sicher, dass die Kosten übernommen werden.

Für Sindelfingen und Böblingen ist das Amtsgericht Böblingen zuständig. Das gilt auch für Herrenberg, Holzgerlingen, Waldenbuch, Aidlingen, Altdorf, Bondorf, Deckenpfronn, Ehningen, Gärtringen, Gäufelden, Grafenau, Hildrizhausen, Jettingen, Magstadt, Mötzingen, Nufringen, Schönaich, Steinenbronn und Weil im Schönbuch.

Amtsgericht Böblingen – Rechtsantragstelle Steinbeisstraße 5–7, 71034 Böblingen Telefon: 07031 6860-0 Persönliche Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

Den Antrag stellen Sie schriftlich auf dem amtlichen Formular. Das Formular bekommen Sie beim Amtsgericht oder auf dessen Website. Am einfachsten geht es online über den Justiz-Service service.justiz.de. Dort füllen Sie den Antrag Schritt für Schritt aus. Danach reichen Sie ihn elektronisch über „Mein Justizpostfach“ ein oder drucken ihn aus und schicken ihn per Post an das Amtsgericht.

Wohnen Sie außerhalb dieses Bezirks, ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort zuständig. Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt können Sie trotzdem frei wählen.

Weg 2: Direkt zu mir – ich kümmere mich um den Antrag

Sie können sich auch direkt an mich wenden, ohne vorher zum Amtsgericht zu gehen. Wir füllen den Antrag gemeinsam aus, Sie unterschreiben ihn und ich reiche ihn nachträglich beim Amtsgericht ein. Im Antrag versichern Sie, dass Ihnen in derselben Angelegenheit bisher weder Beratungshilfe bewilligt noch vom Gericht verweigert wurde.

Bitte beachten Sie: Lehnt das Amtsgericht den Antrag ab, muss ich meine Tätigkeit nach den regulären gesetzlichen Gebühren abrechnen. Außerdem besprechen wir vorab, ob Sie die Voraussetzungen voraussichtlich erfüllen.

Was kostet Sie das?

LeistungIhre Kosten
Antrag und Beratungshilfeschein beim Amtsgerichtkostenlos
Beratung und, wenn nötig, Vertretung durch micheinmalig 15 Euro Eigenanteil

Häufige Fragen

Nein. Sie bekommen dieselbe sorgfältige Beratung wie alle anderen Mandantinnen und Mandanten.

Ja. Wenn es nötig ist, können wir mit einem Schein mehrere Gespräche führen, solange es um dieselbe Angelegenheit geht. Für ein neues Problem brauchen Sie einen neuen Schein.

Dann prüfe ich mit Ihnen, ob Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt.

Dann prüfe ich mit Ihnen, ob Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt.

Ja. Den Antrag stellen Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnorts. Die Beratung können Sie bei mir in Anspruch nehmen.

Ihr Anwalt für Medizin- und Sozialrecht in Sindelfingen

Impressum
Rechtsanwalt Louis F. Krahn

Mercedesstraße 19 71063 Sindelfingen
Kontakt

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Rechtsanwalt (Berufsbezeichnung verliehen in der Bundesrepublik Deutschland), Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Berufshaftpflichtversicherung: Allianz Deutschland AG, Königinstraße 28, 80802 München; Geltungsbereich Deutschland. Zwischen der Kanzlei Krahn und der Kanzlei Kellermann & Hellmig besteht keine Sozietät. Beide Kanzleien beraten unabhängig voneinander.

© Louis F. Krahn